Praktische Tipps BG

Veranstaltungsrecht

Sicherheit, Demos, GEMA & mehr

Veranstaltungen sind ein fester Bestandteil der Jugendverbandsarbeit. Zur Organisation von Camps, Demos, Benefizkonzerten oder großen und kleinen Zeltlagern gehört für die Veranstalter/innen eine Menge an Know-How in den Bereichen Veranstaltungssicherheit und Versammlungsrecht sowie Wissen über GEMA & Co.

Sicherheit und rechtliche Voraussetzungen sind wichtige Themen in der Vorbereitung einer Veranstaltung. Den Spaß sollte man sich dadurch nicht vermiesen lassen. Je besser Du Dich vorab informierst, desto entspannter wird die Veranstaltung ablaufen.

Im Folgenden haben wir einige Tipps und weiterführende Informationen gesammelt, die Dir bei der Planung und Organisation von Veranstaltungen helfen können. Sicherlich ist nicht alles für alle Arten von Veranstaltungen interessant und hat auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit – der ein oder andere Aufmerker oder interessante Link zum Nachlesen sollte aber auch für alte Hasen im Veranstaltungsgeschäft dabei sein!

Wenn Du spezielle Fragen zu einer Veranstaltung hast, kannst Du Dich gerne auch an unser Team Großveranstaltungen und kulturelle Jugendbildung wenden, die unsere Expertinnen und Experten in Sachen Veranstaltungen sind! Den Kontakt findest Du hier.

Ob eine Veranstaltung angemeldet werden muss, hängt davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt: Findet die Veranstaltung auf privatem Grund statt oder soll sie auf öffentlichem Grund (z.B. im Westpark, auf einer Straße) stattfinden? Wie wird die Veranstaltung beworben? Werden Speisen und Getränke abgegeben?

Die Stadt München bietet zu diesem Thema zahlreiche Informationen und entsprechende Formulare an, die Du hier einsehen kannst.

Auf jeden Fall an dieser Stelle der Hinweis: Plant genügend zeitlichen Vorlauf für Anträge bei der Stadt ein!

Die Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert und lautet wie folgt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Trifft folgendes auf die Veranstaltung zu, handelt es sich wahrscheinlich um eine Versammlung im Sinne dieses Grundrechtes:

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist. Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.

Mehr zum gesetzlichen Hintergrund findest Du auch hier.

Wenn Du eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel planst, musst Du diese beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) anmelden. Spätestens 48 Stunden bevor die Versammlung bekanntgeben wird (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung), muss die Anmeldung vorgenommen werden. Bei dieser Frist werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei sogenannten Eilversammlungen muss die Anmeldung spätestens zeitgleich mit der Bekanntgabe beim KVR oder bei der Polizei vorgenommen werden.

Wichtig: Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung)!

Mehr Informationen findest Du auf der Seite des Kreisverwaltungsreferats München.

Jede Versammlung bedarf einer Person, die die Leitung übernimmt. Diese ist gängigerweise der/die Veranstalter/in selbst; die Leitung kann jedoch auch einer natürlichen Person übertragen werden. Die Versammlungsleitung hat verschiedene Rechte und Pflichten, sie…

  • …bestimmt den Ablauf der Versammlung, insbesondere durch Erteilung und Entziehung des Worts.
  • …hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen.
  • …kann die Versammlung jederzeit schließen.
  • …muss während der Versammlung anwesend sein.

 

Nachlesen kannst Du das alles im Bayerischen Versammlungsgesetz.

Wenn Du sichergehen willst, dass bei Eurer Veranstaltung keine rechtsextremen Störenfriede teilnehmen, kannst Du einen sogenannten Einlassvorbehalt formulieren. Beispielsweise so:

„Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.“

Beachte dabei, dass der Einlassvorbehalt auf allen Einladungen, im Internet, auf Plakaten, in Flyern, auf Pressemitteilungen etc. abgedruckt werden muss. Ein Ausschluss nur durch Aushang vor dem Veranstaltungsgelände reicht nicht aus. Weitere Infos hierzu findest Du in dieser Broschüre der Stadt München.

 

Um öffentlich Musik abspielen oder aufführen zu dürfen, muss an die GEMA gezahlt werden, auch bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld. Wie hoch die Lizenzvergütung ausfällt, wie viel also an die GEMA gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Außerdem muss eine öffentliche Musiknutzung  im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden.

Neu 2023:

Um Ehrenamtliche in Bayern zu entlasten, übernimmt der Freistaat die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr. Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA anmelden. Voraussetzung für die pauschale Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern ist, dass die Feste nicht kommerziell, also kostenlos für die Besucherinnen und Besucher sind. Mehr Infos hier.