Förderung & Finanzen

Nicht planbare Ausgaben

Unverhofft kommt... unser Notfalltopf!

Der Förderbereich „Nicht planbare Ausgaben und Aktivitäten“ ist zum einen so etwas wie ein Förderbereich für den Notfall für die kleinen Jugendverbände: Unvorhersehbare Schäden an Räumen oder an Material sind ebenso wie aktuelle politische Entwicklungen, denen mit einer Aktion begegnet werden soll, Beispiele für Fälle, in denen dieser Förderbereich zum Tragen kommt. In einem formlosen Antrag muss dann die „Nichtplanbarkeit“ begründet werden.

Zum anderen können hier explizit auch Jugendgruppen einen Antrag auf Förderung einer Aktion oder eines Projekts stellen, die nicht Mitglied im Kreisjugendring sind oder sich noch im Aufnahmeprozess befinden.

Die Anträge sind über das Team Jugendverbandsarbeit an den Finanz- und Förderausschuss des KJR München-Stadt zu richten. Dieser besteht aus Mitgliedern des Vorstands und entscheidet bedarfsgerecht und zeitnah im Rahmen der Haushaltslage über die Vergabe der Mittel.