Praktische Tipps BG

Reiserecht

Teilnahmebedingungen & Kleingedrucktes

Bevor Du mit Deiner Jugendgruppe zu einer Fahrt oder Freizeit aufbrichst, solltest Du für die (minderjährigen) Teilnehmer/innen im Rahmen der Anmeldung eine genauere Beschreibung verfassen. Aus dieser sollte klar hervorgehen, was die Maßnahme auszeichnet, wohin es geht und welche Aktivitäten geplant sind, so dass diese Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte klar ersichtlich sind.

Wichtig ist hier – neben Programmpunkten, Ausflugszielen etc. – der Hinweis, dass es sich um eine selbstorganisierte Freizeit im Rahmen der Jugendverbandsarbeit handelt. Eltern und Teilnehmer/innen müssen wissen, um welche Art von Freizeit es sich handelt und dass diese nicht von einem kommerziellen Veranstalter angeboten wird.

Dies gilt auch für vermeintlich Selbstverständliches: Dass eine gewisse Eigenleistung von den Teilnehmenden erwartet wird und der Unterbringungsstandard nicht ganz einem 5*-Hotel entspricht, sollte deutlich werden. Mach den Eltern klar, dass in Fünfer-Zimmern oder im Wald geschlafen wird, das Essen gemeinsam zubereitet oder auch mal über dem Feuer gekocht wird, dass Mithilfe bei alltäglichen Arbeiten wie Toiletten putzen oder Abspülen selbstverständlich ist und formuliert ganz klar, was die Fahrt auszeichnet. Die Dienstleistung, die ein Jugendverband erbringt, ist selbstverständlich nicht mit der eines professionellen Ferienfahrtenanbieters vergleichbar – und das soll sie auch nicht: Die Jugendverbandsarbeit lebt davon, dass alle mitarbeiten und sich einbringen!

Grundsätzlich gilt: Je riskanter oder außergewöhnlicher ein Programmpunkt ist, desto genauer sollten die Eltern und Teilnehmer/innen darüber informiert werden, was auf sie zukommt. Ein Ausflug zum nächstgelegenen Aussichtspunkt muss nicht auf einem eigens einberufenen Elternabend thematisiert werden – über eine Raftingtour oder eine Schneeschuhwanderung sollte man schon ein paar mehr Worte verlieren.

Sinnvoll ist es sicherlich auch, in der Anmeldung zu erwähnen, wie vorgegangen wird, wenn ein Kind nach Hause geschickt werden muss, z.B. wegen Krankheit oder aus Rücksicht auf die überstrapazierten Nerven der Betreuer/innen. Wer trägt die Kosten für die Heimreise? Müssen die Eltern das Kind abholen? Wird Geld für die übrigen Reisetage erstattet?

Auch bei der kurzfristigen Absage von Kindern und Jugendlichen vor der Fahrt sollte geregelt sein, wer etwaige Kosten zu tragen hat oder für Ausfallgebühren aufkommen muss. Ein Beispiel, wie Reise-AGBs aussehen können, findest Du in den Teilnahmebedingungen, die der KJR für seine eigenen Fahrten verwendet. Diese mögen für die Jugendverbandsarbeit etwas zu ausführlich sein, grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, eher zu viel als zu wenig zu verschriftlichen. Auch der Bayerische Jugendring hat Muster-Reisebedingungen entwickelt, hilfreich ist sicherlich auch der Muster-Anmeldebogen des BJR.